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Bild von Ralphs_Fotos / Pixabay
Wer ist wahlberechtigt?
Österreicher/innen, die am Stichtag, 26.3.2024, in der Hinterbrühl den Hauptwohnsitz hatten und spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben bzw. Auslandsösterreicher/innen und EU-Bürger/innen, die in der Wählerevidenz der Marktgemeinde Hinterbrühl eingetragen sind.
Wann und wo wird gewählt?
Die EU-Wahl findet am Sonntag, den 9. Juni 2024 statt.
Die Marktgemeinde Hinterbrühl ist in fünf Wahlsprengel aufgeteilt. Sie wurden mit einem persönlichen Schreiben informiert, welchem Wahlsprengel Sie angehören und wo sich Ihr Wahllokal befindet.
Wahlzeiten:
Wahlsprengel 1 bis 3: Volksschule Hinterbrühl 7:00 bis 16:00 Uhr
Wahlsprengel 4: neues Gemeindehaus, Weissenbach 106 8:00 bis 14:00 Uhr
Wahlsprengel 5: ehemaliges Gemeindeamt, Sparbach 15 8:00 bis 14:00 Uhr
Besondere Wahlkommission: 9:00 bis 12:00 Uhr
Bitte bringen Sie zur Wahl einen amtlichen Lichtbildausweis mit!
Wann und wie kann eine Wahlkarte beantragt werden?
Wahlkarten können folgendermaßen beantragt werden:
· schriftlich bei der Marktgemeinde Hinterbrühl, Hauptstraße 29a, 2371 Hinterbrühl oder per e-mail: buergerservice@hinterbruehl.com bis spätestens 5. Juni 2024
· persönlich im Gemeindeamt, Bürgerservice bis spätestens 7. Juni 2024, 12:00 Uhr
· online unter www.meinewahlkarte.at
Ein Identitätsnachweis ist jeweils erforderlich!
Die Wahlkarte ist ab 17.05.2024 erhältlich.
Wenn Sie eine Wahlkarte beantragt haben, dürfen Sie nur mehr mit dieser wählen!
Die Stimmabgabe mittels Wahlkarte ist folgendermaßen möglich:
· Wenn Sie sich am Tag der Wahl nicht in der Hinterbrühl aufhalten, in einem
Wahllokal in jeder Gemeinde Österreichs oder per Briefwahl.
· Wenn es Ihnen aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, das Wahllokal zu besuchen, vor einer „fliegenden Wahlbehörde“.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Bürgerservice der Marktgemeinde Hinterbrühl unter der Tel. 02236/ 26249-24 oder -25 zur Verfügung.
16.05.2024